Info - Tattoofarben

Unser Studio verwendet ausschließlich zertifizierte Farben die in Deutschland und Europa zugelassen sind.
Tattoofarben sind in Deutschland streng reguliert, um die Gesundheit der Verbraucher und Verbraucherinnen zu schützen. Seit 2022 dürfen nur noch solche Farben verwendet werden, die den EU-weit gültigen REACH-Anforderungen entsprechen.
Las Vegas Tattoo informiert offen über die verwendeten Farben und deren Konformität mit der REACH-Verordnung.
Die rechtliche Seite von Tattoofarben in Deutschland (Quelle ChatGPT)
Tattoofarben unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, da sie dauerhaft in die Haut eingebracht werden und damit gesundheitliche Risiken bergen können. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus EU-Recht, das in Deutschland unmittelbar oder über nationale Gesetze Anwendung findet.
- EU-Verordnung „REACH“ und ihre Auswirkungen
Seit dem 4. Januar 2022 gelten in der gesamten Europäischen Union (also auch in Deutschland) neue Vorschriften für Tattoofarben auf Grundlage der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006). Diese Verordnung dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch eine bessere Kontrolle chemischer Stoffe. - Konkret betrifft dies:
die Verwendung von bestimmten Pigmenten, Konservierungsstoffen, Lösungsmitteln und weiteren chemischen Inhaltsstoffen. - Viele bisher verwendete Tattoofarben durften aufgrund der neuen Vorschriften nicht mehr verwendet oder verkauft werden, weil sie gesundheitsschädliche Stoffe enthalten könnten, etwa krebserregende oder allergieauslösende Substanzen.
- Verbot bestimmter Pigmente
Besonders kontrovers war das Verbot bestimmter blauer und grüner Pigmente – Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 – die in vielen Farben enthalten waren. Obwohl diese Pigmente über Jahrzehnte in der Praxis verwendet wurden, wurden sie verboten, weil ihre Unbedenklichkeit für die intradermale Anwendung (Einsatz unter der Haut) nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte. - Dieses Verbot führte zu großer Kritik seitens Tätowierer:innen und Farbhersteller, weil es nur sehr wenige (teilweise keine) Alternativen für bestimmte Farbtöne gibt.
- Anforderungen an Hersteller und Tätowierer
Hersteller und Vertreiber von Tattoofarben müssen nach REACH: genaue Angaben zu Inhaltsstoffen machen, Sicherheitsdatenblätter bereitstellen, ihre Produkte registrieren und testen lassen.
- Tätowierer:innen dürfen nur Farben verwenden, die den REACH-Vorgaben entsprechen und entsprechend gekennzeichnet sind. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
- Nationale Umsetzung in Deutschland
In Deutschland wird die EU-Verordnung ergänzt durch das Tätowiermittelverbot in der Verordnung über Tätowiermittel (Tätowiermittel-Verordnung – TätowV). Diese listet zusätzliche Stoffe, die in Deutschland verboten sind. Außerdem überwachen Behörden der Länder (z. B. Gesundheitsämter) die Einhaltung dieser Vorschriften in Studios. - Konsequenzen für Verbraucher:innen
Für Kund:innen bedeutet das: sie sollten sich nur in Studios tätowieren lassen, die zertifizierte und registrierte Farben nutzen, Transparenz über die verwendeten Mittel fordern, auf Hygiene- und Sicherheitsstandards achten.
Ein seriöses Studio informiert offen über die verwendeten Farben und deren Konformität mit der REACH-Verordnung.